Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die Mutter von RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens keinen Dienst mehr tun darf. Wahrscheinlich werde sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Die Mutter von RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk ist zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Damit darf die Studienrätin bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen sie nicht mehr als Lehrerin arbeiten und bekommt nur noch einen Teil ihrer Bezüge. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag entschieden (Beschl. V. 09.02.2018, Az. 3 ZD 10/17).
Der 3. Senat gab der Beschwerde der niedersächsischen Schulbehörde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg statt. Anders als das VG war das OVG der Auffassung, dass nach derzeitigem Sachstand in dem gegen die Lehrerin geführten Disziplinarklageverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird. Das Vertrauen in Zuverlässigkeit und Integrität der Frau sei erschüttert.
Die Lehrerin war trotz einer Krankschreibung mit zu den Dreharbeiten für das Dschungelcamp nach Australien gereist. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft ihr den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor. Zuvor hatte die Frau vergeblich einen Urlaubsantrag eingereicht.
Das Land Niedersachsen will die Lehrerin komplett aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Die mündliche Verhandlung hat das VG Lüneburg für den 28. Juni angesetzt. Zuvor wird sich vom 22. Februar an das Landgericht Lüneburg mit dem Fall beschäftigen. Nachdem das Amtsgericht Soltau die Frau im vergangenen März zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, legte der Anwalt der Lehrerin Berufung ein. Seine Mandantin sei tatsächlich krank gewesen, betonte der Anwalt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OVG Niedersachsen zur Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26977 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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