OVG Münster gestattet HoGeSa-Demo: Polizei schei­tert mit Beschwerde

21.10.2015

Die Kölner "HoGeSa"-Kundgebung am Sonntag darf stattfinden. Das hat das OVG Münster entschieden und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des VG Köln abgelehnt.

Die Neuauflage von "HoGeSa 2014" (Hooligans gegen Salafisten) darf stattfinden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Es bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) von vergangener Woche. Der Beschluss ist unanfechtbar.*

Das Polizeipräsidium Köln hatte mit Blick auf die Eskalationen bei der ersten HoGeSa-Kundgebung im Oktober 2014 die Neuauflage zunächst komplett verboten. Mit dem gegen dieses Verbot gerichteten Eilantrag hatten die HoGeSa-Veranstalter vor dem VG zum Teil Erfolg. Das Gericht hatte entschieden, dass die Kundgebung unter dem Motto "Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus" zwar nicht wie geplant als Marsch durch die Kölner Innenstadt stattfinden dürfe, sehr wohl aber als Standkundgebung. Das OVG Münster wies nun die Beschwerde des Kölner Polizeipräsidiums gegen diesen Beschluss zurück.

Trotz der Krawalle von 2014 sei nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass es auch bei einer stationären Kundgebung zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen werde, so das Gericht. Anders als ein Demonstrationsumzug sei eine ortsfeste Standkundgebung von Polizei und Veranstaltern besser zu kontrollieren. Zudem dürfe die Kölner Polizei als zuständige Behörde weitere Auflagen zu Ablauf, Ort  und Dauer der geplanten Kundgebung erteilen (Beschl. v. 21.10.2015, Az. 15 B 1201/15).

Wo und wann genau die Hooligan-Demo am kommenden Sonntag stattfindet wird, ist noch immer unklar. Im Gespräch ist laut Kölner Stadtanzeiger der Barmer Platz hinter dem Deutzer Bahnhof. 

mbr/LTO-Redaktion

*Hier stand zunächst: "Der Kölner Polizei bleibt nun nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht." Das ist falsch. Die Polizei ist als Behörde kein Grundrechtsträger, der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist ihr damit versperrt. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Zitiervorschlag

OVG Münster gestattet HoGeSa-Demo: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17293 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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