Auch nach 14 Jahren beschäftigt der G8-Gipfel von Heiligendamm die Gerichte. Es geht um den Einsatz eines Tornado-Kampfjets, der damals in geringer Höhe über ein G8-Gegner-Camp donnerte. Zwei Demonstranten klagten. Jetzt bekamen sie Recht.
Nach 14 Jahren ist klar: Der Überflug eines Bundeswehrkampfflugzeuges über ein Camp von Gegnerinnen und Gegnern des G8 Gipfels 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Der Flug greife ungerechtfertigt in das Recht auf Versammlungsfreiheit ein, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Urt. v. 08.09.2021, Az. 1 L 9/12 und 1 L 13/12).
Nur etwa 114 Meter war das Flugzeug über die Köpfe der Demonstranten des Protestcamps geflogen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium hatte im Vorfeld des Gipfeltreffens der acht großen Industriestaaten (G8) vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm beim Bundesverteidigungsministerium beantragt, im Wege der Amtshilfe Überflüge der Region um den Austragungsort durchzuführen und dabei Luftbildaufnahmen anzufertigen. Hierdurch sollten mögliche Erddepots erkannt sowie Manipulationen an wichtigen Straßenzügen erfasst werden.
Zwei Teilnehmer hatten daraufin geklagt und waren in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG)* Schwerin erfolglos geblieben. Allerdings sah das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig den Sachverhalt anders und verwies die Sache 2017 zurück nach Greifswald.
Dort haben sie nun vom OVG Recht bekommen, denn der Flug verletze ihr Recht auf Versammlungsfreiheit. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sei hingegen nicht verletzt.
Die Urteilgsründe liegen laut Pressemitteilung noch nicht vor.
* Am 9.9.2021 um 10:39 geändert. Zuvor war fälschlicherweise vom LG Schwerin die Rede.
dpa/cp/LTO-Redaktion
OVG Mecklenburg-Vorpommern zu G8-Gipfel 2007: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45959 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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