OVG Lüneburg zum Zirkusaffen "Robby": Schim­panse soll bei Zir­kus­fa­milie bleiben

08.11.2018

Schimpanse Robby lebt in einem Zirkus - ohne Artgenossen, aber mit Familienanschluss. Das OVG in Lüneburg entschied nun, dass der Affe auch den Rest seines Lebens bei den Schaustellern des Circus Belly verbringen darf. 

Wo ist ein praktisch nur unter Menschen aufgewachsener Zirkus-Schimpanse in seinen letzten Lebensjahren am besten aufgehoben? Darüber hat am Donnerstag das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Schimpanse Robby habe mehr als vier Jahrzehnte in einem kleinen Zirkus verbracht - und dort solle er auch bleiben, urteilte das Gericht in Lüneburg (Urt. v. 08.11.2018, Az. 11 LB 34/18). Robby gilt als bundesweit wohl letzter Menschenaffe in einem Zirkus.

"Ich freue mich, dass ich mein Kind behalten kann", sagte sein Besitzer, Zirkusdirektor Klaus Köhler, unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts. Nach seinen Angaben ist der Affe 47, das Gericht ging von 43 Jahren aus. Egal - in jedem Fall ist Robby ein Affengreis, auch in Gefangenschaft werden nur sehr wenige Schimpansen älter. Köhler war gegen eine Abgabeanordnung des Landkreises Celle vor Gericht gezogen, wonach Robby in eine Auffangstation kommen sollte, die auf die Resozialisierung von Menschenaffen spezialisiert ist.

Obwohl Robby fraglos schwer verhaltensgestört sei, müsse er nicht abgegeben werden, entschieden die Richter nun. Robby sei zwar auf Menschen geprägt und werde nicht artgerecht und mit anderen Affen gehalten. Doch habe der Landkreis unter anderem das hohe Alter des Tieres und die damit verbundenen Gefahren einer möglicherweise Jahre dauernden Resozialisierung nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem sei außer Acht gelassen worden, dass der Affe auch in der Einrichtung voraussichtlich nur mit wenigen Artgenossen direkten Kontakt hätte. Damit entschied der Senat anders als das Verwaltungsgericht Lüneburg im April vergangenen Jahres.

Tierschutzverbände vom Urteil enttäuscht

In der Verhandlung am Donnerstag ging es nur um die Frage nach dem voraussichtlich kleineren Übel für Robby. Für seine Entscheidung hörte der Senat einen Fachtierarzt an. Robby habe Mangel an sozialen Kontakten und Kompetenzen, erklärte Experte Pierre Grothmann. Das Schimpansenmännchen weise Entwicklungsstörungen auf und könne typische Verhaltensweisen nicht ausleben, etwa in seinem Sexualleben. Andererseits sei Robby in jungen Jahren kastriert worden.

Robby wurde in einem Zoo geboren und in jungen Jahren von seinen Artgenossen getrennt, dann kam er zum Circus Belly von Klaus Köhler. "Robby kennt keine Affen, sondern nur Menschen - wir sind die Artgenossen für ihn", meinte Zirkusdirektor Köhler. "Das ist eine Persönlichkeit mit menschlichen Zügen." Robby trete nur noch selten auf - nämlich dann, wenn er Lust darauf hat. Die Familie verbringe aber täglich mehrere Stunden mit ihm. "Eine Entnahme wäre ein Todesurteil für ihn", sagte Köhler.

Tierschutzverbände fordern schon länger, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ganz zu verbieten. So zeigte sich die Stiftung "Vier Pfoten" enttäuscht über das Urteil. Sie appellierte an die Bundesregierung, ein bundesweites Verbot zu erlassen. Auch Peta tritt seit Jahren dafür ein: Am Donnerstag demonstrierten rund ein Dutzend ihrer Anhänger vor dem Gerichtsgebäude und hielten etwa Transparente mit der Aufschrift "Tiere aus dem Zirkus" hoch.

Der Landkreis Celle will nun prüfen, ob er möglicherweise Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Lüneburg zum Zirkusaffen "Robby": . In: Legal Tribune Online, 08.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31971 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen