Die umstrittene Räumung von Baumhäusern von Braunkohlegegnern im Jahr 2018 im Hambacher Forst beschäftigt nun das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht.
Die umstrittene Räumung von Baumhäusern von Braunkohlegegnern im Jahr 2018 im Hambacher Forst beschäftigt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Das OVG ließ Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. September 2021 zu, wie das Gericht mitteilte. Damit kommt es in dem Fall zu einer mündlichen Verhandlung.
Das Verwaltungsgericht hatte die Räumung als rechtswidrig eingestuft. Der Grund Brandschutz sei vorgeschoben gewesen. Geräumt hatte die Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Anweisung des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales und Bau. Das OVG begründete die Zulassung der Berufung mit besonderen Schwierigkeiten in der Rechtssache. Die Annahmen des Gerichts in der Vorinstanz bedürften einer näheren Überprüfung, heißt es in einer Mitteilung des OVG. Zu den Erfolgsaussichten der Berufung sei damit aber nichts gesagt, betonte das Gericht mit Sitz in Münster.
Gegen die Räumung hatten die einstigen Baumhaus-Bewohner geklagt. Nach Ansicht der ersten Instanz hatte die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten.
Dazu kam es mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland. Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
dpa/cp/LTO-Redaktion
OVG NRW lässt Berufung zu: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48100 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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