Anwohner und Gemeinden rund um den Wannsee haben sich erfolgreich gegen das Flugverfahren über dem Wannsee gewehrt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Festsetzung der Flugroute am Mittwoch für rechtswidrig erklärt, weil sie Gefahren durch den nahen Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums nicht beachtet. Matthias Platzeck will sich das Urteil, das die Revision zulässt, erst einmal in Ruhe ansehen.
Schon wieder Ärger in Berlin. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ist der Auffassung, dass die geplante Flugroute über den Wannsee die klagenden Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, die Stadt Teltow und mehrere Grundstücksbesitzer und Anwohner des Wannsees in ihren abwägungserheblichen Belangen (Gesundheit, Planungshoheit) verletzt (Urt. v. 23.01.2012, Az. OVG 11 A 1 und 3.13). Der Festlegung des angegriffenen Flugverfahrens liege ein Ermittlungsdefizit zugrunde, entschied der Senat.
Obwohl die Flugroute unter anderem am Forschungsreaktor BER II vorbei führt, sei das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr nicht hinreichend in den Blick genommen worden. Bei einer Beschädigung des Forschungsreaktors könnte ionisierende Strahlung freigesetzt werden.
Die Berliner Richter stellten zudem fest, dass eine Risikoermittlung auch deshalb geboten gewesen wäre, weil die Risikobetrachtungen für den Reaktor in Bezug auf den Flugverkehr veraltet seien und das beklagte Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung darauf durch die Atomaufsichtsbehörde auch hingewiesen wurde.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Der neue Aufsichtsratschef und Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte am Donnerstag vor Beginn der Brandenburger Landtagssitzung nur, er müsse sich das Urteil erst einmal ansehen.
age/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa
OVG Berlin kippt Wannsee-Route: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8031 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag