OVG Berlin-Brandenburg zu Schulrecht: Kein Unterrichtsfrei am Welthumanistentag

16.07.2013

Die Klage des Schülers blieb auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolglos. Er hatte am Welthumanistentag nicht am Unterricht teilgenommen und sich dagegen gewehrt, dass deshalb in seinem Zeugnis ein unentschuldigter Fehltag eingetragen wurde.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil der Vorinstanz ab. Der Schüler habe nicht dargelegt, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. Es fehlten konkrete Angaben zu Bedeutung und Größe des Humanistischen Verbands, um beurteilen zu können, ob der Welthumanistentag mit den in der Ausführungsvorschrift der Berliner Schulverwaltung genannten Tagen vergleichbar sei und eine Befreiung vom Unterricht an diesem Tag aus religiösen Gründen gerechtfertigt wäre. Allein der Hinweis auf die Zahl der von dem Humanistischen Verband unterrichteten Schülern reiche nicht aus (Beschl. v. 10.07.2013, Az. 3 N 61.13).

Der Schüler könne auch nicht beanspruchen, den Welthumanistentag in die Liste unterrichtsfreier Tage aufzunehmen, selbst wenn dies gleichheitswidrig wäre. Eine gleichheitswidrige Begünstigung könne die Verwaltung nämlich auf verschiedene Arten beseitigen.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg zu Schulrecht: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9153 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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