Mercedes soll laut der Schutzgemeinschaft für Bankkunden unwirksame Widerrufsregeln in ihren Kreditverträgen haben. Daran haben die Richter am OLG Stuttgart, die über die Musterfeststellungsklage entscheiden, aber ihre Zweifel.
Etliche Autobesitzer verfolgen derzeit das Ziel, per Widerruf aus ihren Kreditverträgen mit der Mercedes-Benz-Bank zu kommen. Unterstützung bekommen sie dabei von einer Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) eine Musterfeststellungsklage einreichte.
Die Schutzgemeinschaft will als Kläger erreichen, dass die Widerrufsregeln in den Bankverträgen für unzulässig erklärt werden und damit auch die Fristen hinfällig sind. Dann, so hoffen Autobesitzer, könnten sie das Geschäft auch nach Jahren noch rückgängig machen und ihre Wagen zurückgeben - nicht nur, aber insbesondere inzwischen ungeliebte Diesel. Die Mercedes-Benz-Bank hält die Musterklage für unbegründet. Eine Entscheidung soll am 20. März fallen.
Schon jetzt ließen die Richter aber durchblicken, dass sie Zweifel an der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage haben. So seien die Widerrufsklauseln nach vorläufiger Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Darüber hinaus müsse auch noch geprüft werden, ob die klagende Schutzgemeinschaft über genügend Mitglieder verfüge, um eine Musterfeststellungsklage überhaupt einreichen zu können. Dies ist erst ab einer Mitgliederzahl von 350 der Fall.*
Bislang gibt es überhaupt erst zwei Musterverfahren. Das deutlich bekanntere dreht sich um die Klage gegen Volkswagen. Mit ihr will die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durchsetzen, dass Autobesitzer, die vom Diesel-Skandal betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Für dieses Verfahren gibt es noch keinen Termin.
*Zahl korrigiert am 28.01.2019
dpa/tik/LTO-Redaktion
Erste Musterfeststellungsklage vor dem OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33485 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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