OLG Stuttgart: Einheitliche süddeutsche Leitlinien der Familiensenate veröffentlicht

von tko/LTO-Redaktion

21.12.2010

Das OLG Stuttgart hat am Dienstag die zum 1. Januar 2011 wirksame neue Fassung der einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland veröffentlicht. Das Gericht wendet diese Leitlinien zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts und zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines Kindes sowie weiterer Unterhaltsansprüche an.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung der Selbstbehaltssätze, das heißt der Beträge, die einem Unterhaltsverpflichteten auf jeden Fall selbst zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verbleiben sollen, um 50 beziehungsweise 100 Euro. Auch wurde der Betrag, der als Bedarf eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand bei der Berechnung zugrunde zu legen ist, entsprechend der erhöhten BaföG-Sätze auf 670 Euro angepasst. Schließlich wurde auf die ebenfalls zum 1. Januar 2011 geänderte Düsseldorfer Tabelle im Anhang der SüdL Bezug genommen.

Das Gesetz lässt den Richterinnen und Richtern im Unterhaltsrecht wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ("angemessener Unterhalt") einen verhältnismäßig weiten Spielraum. Leitlinien bezwecken innerhalb dieses Rahmens eine möglichst gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte.

Die süddeutschen Oberlandesgerichte (OLG) Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf diese einheitlichen gemeinsamen Leitlinien der Familiensenate.

Link zur neuen Leitlinie

Zitiervorschlag

OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2195 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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