Der Vater des Amokläufers von Winnenden steht vor einer weiteren gerichtlichen Niederlage. Seine Klage gegen den Springer-Verlag auf 10.000 Euro Schadenersatz wegen Fotos von ihm in der Bildzeitung hat nach Einschätzung des OLG Stuttgart keine Aussicht auf Erfolg.
Der Vater von Tim K. hatte bereits vor dem Landgericht argumentiert, die Fotos seien nicht ausreichend verpixelt gewesen. Dadurch sei er zu erkennen gewesen. Nun muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit den Forderungen nach Schadensersatz befassen. Am Mittwoch erklärte das Gericht, die Fotos seien rechtlich als "Bildnisse der Zeitgeschichte" einzuordnen. Für die Veröffentlichung in der Bildzeitung sei daher keine Zustimmung erforderlich gewesen. Das Urteil soll am 2. April verkündet werden (Az. 4 U 174/13).
Tim K. hatte am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Deshalb war er Anfang Februar 2013 Jahres im zweiten Anlauf vom Landgericht (LG) Stuttgart zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er die Aufhebung einer Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten durch den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Der BGH hatte seinerzeit moniert, dass das LG Zeugen zu Unrecht ein Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt hatte und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das LG zurück verwiesen (Beschl. v. 22.03.2012, Az. 1 StR 359/11).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Vater des Winnenden-Amokläufers verklagt Springer: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11313 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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