Die Nebenkläger haben ihre Beschwerden gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das LG Ellwangen zurückgezogen. Damit hat sich das Strafverfahren gegen Hans Lipschis wegen Beihilfe zum Mord erledigt, teilte das OLG am Dienstag mit.
Der frühere KZ-Wachmann Hans Lipschis wird sich nicht vor Gericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten müssen. Das Verfahren gegen den 94-Jährigen habe sich erledigt, weil die Nebenkläger ihre Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts (LG) Ellwangen zurückgezogen hätten (Az. 1 Ws 46/14). Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag mit.
Das LG hatte Lipschis Ende 2013 als verhandlungsunfähig eingestuft und dies mit seiner beginnenden Demenz begründet. Es sei ihm daher nicht möglich, sich gegen die schwerwiegenden Anschuldigungen angemessen zu verteidigen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Lipschis vorgeworfen, zwischen 1941 und 1943 in zwölf Fällen zum heimtückisch und grausam begangenen Mord an 10.510 Menschen Hilfe geleistet zu haben. Der gebürtige Litauer war Anfang Dezember wegen Demenz aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
una/dpa/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu Ex-Wachmann in Auschwitz: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11598 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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