Das OLG München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe in vollem Umfang zugelassen. Entsprechende Medienberichte bestätigte nun Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die 38-Jährige wird sich nun wegen des Verdachts der Mittäterschaft an den zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds vor dem Oberlandesgericht München verantworten müssen. Das Verfahren soll voraussichtlich im April beginnen.
Das Gericht ließ auch die Anklage gegen vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der Gruppe zu, und zwar bis auf wenige Details unverändert. Die Angeklagten seien der ihnen vorgeworfen Straftaten hinreichend verdächtig. Nach vorläufiger Wertung sei eine Verurteilung wahrscheinlich.
Die Richter ordneten zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben an. Neben Zschäpe gehörten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dem Terror-Trio an, beide sind inzwischen tot.
dpa/blü/LTO-Redaktion
OLG München zum NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8080 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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