OLG München zum NSU-Prozess: Gericht lässt Mordanklage gegen Zschäpe zu

31.01.2013

Das OLG München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe in vollem Umfang zugelassen. Entsprechende Medienberichte bestätigte nun Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Die 38-Jährige wird sich nun wegen des Verdachts der Mittäterschaft an den zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds vor dem Oberlandesgericht München verantworten müssen. Das Verfahren soll voraussichtlich im April beginnen.

Das Gericht ließ auch die Anklage gegen vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der Gruppe zu, und zwar bis auf wenige Details unverändert. Die Angeklagten seien der ihnen vorgeworfen Straftaten hinreichend verdächtig. Nach vorläufiger Wertung sei eine Verurteilung wahrscheinlich.

Die Richter ordneten zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe  und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben an. Neben Zschäpe gehörten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dem Terror-Trio an, beide sind inzwischen tot.

dpa/blü/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zum NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8080 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen