Jahrelang hat ein BND-Mitarbeiter als Spitzel für die CIA gearbeitet, dann diente er sich auch noch dem russischen Geheimdienst an. Aus Langeweile und Abenteuerlust, wie er selbst sagt. Nun muss er hinter Gitter und verliert sein Wahlrecht.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes muss wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA für acht Jahre ins Gefängnis. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) sprach den 32-Jährigen am Donnerstag wegen Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig. Ihm wurde zudem das Wahlrecht aberkannt.
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Anklage: Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann zehn Jahre Haft wegen Landesverrats im besonders schweren Fall gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Anwälte werteten das Vorgehen des Mannes nicht als Landesverrat, sondern lediglich als geheimdienstliche Agententätigkeit.
Leben von BND-Quellen gefährdet
Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des deutschen Auslandsgeheimdienstes an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Als Motive gab er Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz an.
Besonders brisant: Unter den weitergegebenen Dokumenten war eine Datenbank mit Tarn- und Klarnamen deutscher Agenten im Ausland. Dadurch soll auch das Leben einer BND-Quelle im Ausland gefährdet worden sein. 2014 diente der Angeklagte sich zudem per Email dem russischen Geheimdienst an und lieferte diesem drei BND-Dokumente, darunter laut Anklage ein "sehr hochwertiges". Sodann beendete er den Kontakt jedoch von sich aus wieder.
In seinem Schlusswort vor Gericht bat der 32-Jährige, der seit Juli 2014 in Untersuchungshaft sitzt, um Verzeihung: "Für das, was ich getan habe, möchte ich mich aufrichtig entschuldigen bei allen Leuten, die es betrifft."
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG München zu CIA-Spionage: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18822 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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