Terroristische Vereinigung im Ausland: OLG Mün­chen ver­ur­teilt tür­ki­sche Kom­mu­nisten

28.07.2020

Oppositionelle oder Mitglieder einer Terrorgruppe? In der Türkei kämpft die kommunistische TKP/ML gegen den Staat, in Deutschland ist sie nicht verboten. Ein schwieriger Prozess ist nach gut vier Jahren in München zu Ende gegangen.

Vor dem Gericht schwenken Demonstranten rote Fahnen mit dem Audruck "Partizan". "Freiheit für alle politischen Gefangenen", fordern sie lautstark. "Revolution ist kein Verbrechen." Das Oberlandesgericht (OLG) München sieht hingegen in den angeklagten türkischen Kommunisten Mitglieder einer ausländischen Terrorgruppe und verurteilt sie zu teils langen Freiheitsstrafen.

Nach mehr als vier Prozessjahren kamen die Richter am Dienstag zu dem Schluss, dass die neun Männer und eine Frau türkischer sowie kurdischer Abstammung für die Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Geld beschafft, Veranstaltungen organisiert und Mitglieder geworben haben. Mit dem Geld sei auch der bewaffnete Arm der Gruppierung in der Türkei unterstützt worden, um dort die Fortführung des Guerillakampfes zu ermöglichen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Dauster.

Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht deswegen sechseinhalb Jahre Haft wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Es blieb damit knapp unter der Forderung der Bundesanwaltschaft von sechs Jahren und neun Monaten. Der 60-Jährige, der seit etwa fünf Jahren in Haft sitzt, habe Aktivitäten der Gruppe in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, England, Holland und Belgien koordiniert. Die übrigen Angeklagten, die zuletzt auf freiem Fuß waren, bekamen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und fünf Jahren wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe im Ausland.

Anwälte kündigen Rechtsmittel an

Alle Anwälte kündigten Rechtsmittel an. Sie hatten Freisprüche beziehungsweise die Einstellung des Verfahrens verlangt. Die in den 1970er Jahren gegründete und in Gruppen aufgespaltene TKP/ML führt einen teils militanten Kampf gegen den türkischen Staat. In Deutschland beobachtet sie der Verfassungsschutz, sie ist aber nicht verboten.

"Die TKP/ML ist in Deutschland nicht verboten und steht auf keiner Terrorliste", sagte die Anwältin des Hauptangeklagten, Antonia von der Behrens. "Nur die Türkei stuft sie bisher als terroristisch ein und bekämpft ihre Mitglieder wie die gesamte Opposition mit menschenrechtswidrigen Methoden." Das Verfahren könne nur "als Auftragsarbeit für die Türkei" bezeichnet werden.

Auch der Anwalt eines weiteren Angeklagten, Alexander Hoffmann, kündigte an, das Urteil anzugreifen. Die für solche Verfahren nötige Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums hätte nicht erteilt werden dürfen. Der türkische Staat sei kein Schutzgut im Sinne des § 129b StGB, der die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Die Beweise, dass die TKP/ML eine solche sei, entstammten Akten der türkischen Polizei - und diese fälsche auch Unterlagen.

Mehrfach hatten Kritiker moniert, die deutsche Justiz mache sich zur Handlangerin des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. "Solidarität", skandierten die Anhänger draußen, und im Gericht applaudierten Anhänger den Angeklagten; einer von diesen reckte auf dem Weg zur Anklagebank kämpferisch die Faust in die Luft.

Ende nach rund 270 Prozesstagen

Nach Ansicht des Gerichts setzte die TKP/ML in der Türkei Sprengstoff und Schusswaffen ein, um gewaltsam die dortige Gesellschaftsordnung zu beseitigen und durch eine Diktatur des Proletariats zu ersetzen. Dabei habe es "mit Tötungsvorsatz geführte Angriffe auf Repräsentanten und so genannte Kollaborateure" des türkischen Staates gegeben, sagte Dauster. Bewaffnete Einheiten legten Bomben, verübten Anschläge, nahmen Geiseln und gingen gegen Händler vor, die Militär oder Polizei Material lieferten: Waffen - oder auch nur Brot.

Mindestens sechs Menschen seien 2004 bis 2015 bei Anschlägen umgekommen, sagte Dauster. Zwei Menschen seien vorsätzlich getötet worden. Zudem starben vier sechs bis zwölf Jahre alte Kinder, als ein Sprengsatz in einer Garage hochging, in der sie spielten – der Anschlag galt einem lokalen Mandatsträger.

Zwar seien die Angeklagten an den Anschlägen nicht beteiligt gewesen, räumte der Richter ein. Sie hätten aber die Vereinigung gefördert und um die terroristische Ausrichtung gewusst. Dauster betonte, Beweise aus der Türkei spielten fast keine Rolle. Französische Ermittler hätten Beweise sichergestellt, es gebe Beweise aus verdeckter Überwachung. Die Akten füllten Tausende Seiten.

Rund 270 Prozesstage gab es seit Juni 2016. Nicht zuletzt die Übersetzung hatte viele Zeit gekostet - und Geld. Allein Dolmetscher und Verteidiger kosteten jeweils rund fünf Millionen Euro.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Terroristische Vereinigung im Ausland: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42334 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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