Die Republik Zypern bekommt aus Deutschland Fresken, Ikonen und andere Kunstgegenstände von Millionenwert zurück. Das OLG München entschied am Montag, dass der überwiegende Teil einer vor mehr als 15 Jahren in München sichergestellten Raubkunst-Sammlung dem Mittelmeerland zurückgegeben werden muss.
Das Auswärtige Amt hatte zunächst einer Übergabe der Kunstwerke an Zypern nicht zugestimmt, da zuvor die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt werden müssten. Darüber hatte das Münchner Landgericht sechs Jahre verhandelt und schließlich der Republik Zypern und der Griechisch-Orthodoxen Kirche des Inselstaates als Klägern den Großteil der Kunstwerke zugesprochen. Der Händler, in dessen Wohnung die Gegenstände sichergestellt worden waren, hatte dagegen Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht (OLG) München nun weitgehend zurückwies, da die Eigentumsrechte der meisten der insgesamt 214 Kunstgegenstände nun in Gutachten geklärt worden seien (Beschl. v. 18.03.2013, Az. 19 U 4878/10).
Bereits 1997 waren die Kunstwerke im vermutlich zweistelligen Millionenwert in der Münchner Wohnung eines türkischen Händlers sichergestellt worden. Sie sollen aus Plünderungen während der türkischen Besetzung Zyperns stammen und lagern seit der Sicherstellung größtenteils in der Asservatenkammer des Bayerischen Landeskriminalamtes.
mbr/LTO-Redaktion
OLG München zu geraubter Kunst: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8352 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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