Viele Sprüche des Komikers Loriot sind längst in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeflossen. Um eines seiner berühmtesten Zitate entbrannte ein Urheberrechtsstreit. Jetzt ist rechtskräftig: Früher war mehr Lametta - und zwar für alle.
Loriots berühmter Satz "Früher war mehr Lametta" ist nicht vom Urheberrecht geschützt. Ihre Entscheidungen dazu machten das Oberlandesgericht (OLG) München und das Landgericht (LG) München I am Freitag kurz vor Weihnachten bekannt. Das OLG hat einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts bestätigt (LG München I, Beschl. v. 18.07.2019, Az. 33 O 9328/19 sowie bestätigend OLG München, Beschl. v. 14.08.2019, Az. 6 W 927/19).
Die Erben des als "Loriot" berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow scheiterten mit dem Versuch, einem Hersteller zu verbieten, den Satz auf T-Shirts zu drucken. Sie hatten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und das angestrebte Verbot damit begründet, der Satz sei urheberrechtlich geschützt. Das Zitat "Früher war mehr Lametta" habe "eine eigene Werkqualität" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Beide Gerichte sahen das allerdings anders. Dem Satz allein fehle "die hinreichende Schöpfungshöhe". Erst im Zusammenhang mit dem sehr bekannten Sketch werde er besonders. "Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch 'Weihnachten bei Hoppenstedts' und die Situationskomik", stimmten beide Gerichte überein.
Gerichte: Keine ausreichende Originalität
"Früher war mehr Lametta" geht auf den Loriot-Sketch "Weihnachten bei den Hoppenstedts" zurück, der am 7. Dezember 1978 zum ersten Mal in der ARD ausgestrahlt und in das Buch "Loriots dramatische Werke" aufgenommen wurde. Als Opa Hoppenstedt beschwert Loriot sich darin über zu wenig Glitzer am Baum. Der Satz "Früher war mehr Lametta" sei längst in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen, auch über Weihnachten hinaus, so die Richter.
Das LG führte in seiner Entscheidung dazu genauer aus: Blende man den Sketch und die Tatsache aus, dass der Satz von Loriot stamme, handele "es sich um einen eher alltäglichen und belanglosen Satz, der entweder schlicht zum Ausdruck bringe, dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder - unter Verwendung des Wortes 'Lametta' als Metapher - dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war".
Selbst in der zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge "Früher war mehr" nicht, um hier eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Münchner Gerichte zum Loriot-Zitat: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39361 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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