OLG Köln zum Meilenstreit mit der Lufthansa: Vielflieger droht Niederlage

20.11.2012

Im Rechtsstreit um Bonusmeilen der Lufthansa zeichnet sich ein Sieg der Fluggesellschaft ab. Vor dem LG Köln hatte sich der klagende Vielflieger aus Hamburg zwar mit seiner Klage gegen die Abwertung seiner Meilen durchgesetzt, doch das OLG machte am Dienstag deutlich, dass es der Berufung der Lufthansa stattgeben wird.

Die endgültige Entscheidung wird am 8. Januar verkündet, doch nach den deutlichen Worten des Vorsitzenden Richters Andreas Zingsheim besteht kaum Zweifel, dass sich die Lufthansa diesmal durchsetzen wird. Der Kläger Tobias Eggendorfer zeigte sich enttäuscht: "Ich kann der Rechtsauffassung nicht ganz folgen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er sei entschlossen, den Fall bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

Die Lufthansa hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, so dass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind.

Das Landgericht (LG) Köln hatte im März im Sinne des Informatik-Professors entschieden, dass die Fluggesellschaft das Meilenkonto ihres besonders treuen Kunden nicht derart hätte abwerten dürfen, vor allem nicht mit einem Vorlauf von bloß einem Monat.

"Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Vorstellungen Miles & More auseinanderliegen"

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht dies jedoch anders. Man dürfe den Fall dieses einen Vielfliegers nicht isoliert betrachten, sondern müsse sich ansehen, was die Umstellung des Meilensystems für den durchschnittlichen Kunden bedeute. "Es gibt bestimmte Bereiche, wo es teurer wird, es gibt andere Bereiche, wo es billiger wird", sagte Zingsheim. Dass die Umstellung schon einen Monat nach der Ankündigung in Kraft trat, hält das Gericht auch nicht für problematisch.

Eine außergerichtliche Einigung lehnte die Lufthansa am Dienstag ab, da man ein Grundsatzurteil mit entsprechender Rechtssicherheit wolle. "Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Vorstellungen Miles & More auseinanderliegen", scherzte Zingsheim in Anspielung auf den Namen des Meilenprogramms.

Eggendorfer ist der Auffassung, dass durch die Änderung der Prämienbedingungen sein Meilenkonto auf einen Schlag um 30 bis 40 Prozent herabgestuft worden ist. Das sei rechtswidrig. Die Lufthansa betont, dass sie berechtigt sei, die Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zum Meilenstreit mit der Lufthansa: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7591 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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