Im Streit um Bonusmeilen hat das OLG Köln am Dienstag die Klage eines Vielfliegers gegen Lufthansa zurückgewiesen. Gleichzeitig ließ es die Revision zum BGH zu.
Der Kläger, ein Hamburger Professor, nahm am Miles & More-Prämienprogramm der Lufthansa teil und hatte knapp 900.000 Bonusmeilen gesammelt. Anfang 2011 änderte die Lufthansa die Bedingungen des Programms, wodurch das Konto des Mannes auf einen Schlag um 30 Prozent entwertet wurde. Dies hielt er aus formellen und materiellen Gründen für unwirksam. In erster Instanz hatte er sich vor dem Landgericht Köln durchgesetzt.
Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hat mit Urteil vom 8. Januar 2013 (Az. 15 U 45/12) auf die Berufung der Lufthansa AG die Klage zurückgewiesen. Für eine Anpassung der Prämienpreise sei kein besonderes Bekanntgabeverfahren einzuhalten. Bonusmeilen seien auch kein so genanntes E-Geld.
Die Änderung entspreche außerdem den Teilnahmebedingungen des Miles & More-Programms, die wiederum mit dem AGB-Recht in Einklang stünden. Der Fall des Klägers dürfe nicht isoliert betrachtet werden, da er mit ungefähr 900.000 angesammelten Bonusmeilen ein ausgesprochener Vielflieger sei. Nach Meinung des Gerichts muss man sich ansehen, was die Umstellung für den durchschnittlichen Kunden bedeutet. Danach habe der eine Kunde Nachteile, der andere Vorteile. Eine Benachteiligung wider Treu und Glauben liege daher nicht vor.
Dass die Umstellung schon einen Monat nach der ersten Ankündigung in Kraft trat, hält das OLG nicht für problematisch. Das Landgericht hingegen hatte eine Vorlaufzeit von vier Monaten für nötig erachtet.
plö/LTO-Redaktion
OLG Köln zu Bonusmeilen: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7922 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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