Das OLG Köln hat einige Aussagen der Bild im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Missbrauchsskandal um den Kölner Kardinal Woelki untersagt. Einige Äußerungen seien unwahre Tatsachenbehauptungen, stellte das OLG fest.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat der Bild-Zeitung bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki untersagt. Damit bestätigte das OLG am Donnerstag teilweise vorherige Urteile des Kölner Landgerichts. Woelki war juristisch gegen einige Artikel zum Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Erzbistum vorgegangen, weil er darin seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Das OLG hat keine Revision gegen die Entscheidung zugelassen (Urt. v. 16.03.2023, Az. 15 U 120/22 und 15 U 131/22).
Unter anderem ging es um einen Online-Bericht über einen Priester, den Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert hatte. Der Priester hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Das OLG wertete mehrere Äußerungen in diesem Zusammenhang als unzulässig. So sei die Aussage, der Priester habe "der Polizei 2001 sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden" eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil der Priester als Zeuge und nicht als Beschuldigter ausgesagt und gar keine Angaben zur Minderjährigkeit seines Sexualpartners gemacht habe. Zudem hätte Bild darüber aufklären müssen, dass das von dem Priester gegenüber der Polizei eingeräumte – zum damaligen Zeitpunkt nach staatlichem Recht unzweifelhaft nicht strafbare – Verhalten nicht Gegenstand eines staatlichen Ermittlungsverfahrens gewesen sei.
Zugespitzte Kritik zulässig, persönliche Formulierungen nicht
Die Überschrift "Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester" sah das OLG jedoch – anders als das Landgericht – als zulässige Meinungsäußerung an. Diese zugespitzte Kritik an seiner Amtsführung müsse der Kardinal sich gefallen lassen.
Zudem verbot das OLG bestimmte Äußerungen in Berichten, in denen es um einen Vertuschungsverdacht im Umgang mit mutmaßlichen Missbrauchsfällen im Erzbistum ging. Mit Formulierungen, die Woelki direkt beträfen, würden dessen Schutzinteressen verletzt. Das gelte aber nicht für die Überschrift "Vertuschungs-Mafia im Erzbistum Köln", da dies den Kardinal nicht persönlich betreffe.
Das Erzbistum begrüßte die OLG-Entscheidung. Das Urteil bestätigte letztinstanzlich die Rechtsauffassung des Erzbistums und Kardinal Woelkis, teilte ein Sprecher mit.
Nach Auffassung des Medienkonzerns Axel Springer zeigt die OLG-Entscheidung, dass "das Erzbistum Köln mit dem Versuch, der Berichterstattung über Missbrauch und deren Vertuschung ein Ende zu setzen, gescheitert ist". Der Kern der Bild-Berichterstattung sei zulässig gewesen, erklärte ein Sprecher.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Presseberichterstattung der Bild-Zeitung: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51334 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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