Das OLG Koblenz befasst sich mit dem mutmaßlichen Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige. Eine 16-jährige Testkäuferin soll nach Angaben des Klägers an zwei Lottoannahmestellen im Kreis Ahrweiler Rubbellose erworben haben.
Die Unterlassungsklage richtet sich gegen die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Kläger ist ein Verein, dessen Mitglieder im Markt für Gewinn- und Glücksspiele tätig sind.
Das LG Koblenz hatte die Klage als unzulässig abgewiesen. Die Richter waren wie die Lottogesellschaft der Auffassung, dem Unterlassungsanspruch liege ein Rechtsmissbrauch zugrunde, weil der Kläger lediglich gegen staatliche Lottogesellschaften vorgehe.
Schließlich sei es auch verboten, Minderjährige für Testkäufe einzusetzen. Der Kläger ging nun am Oberlandesgericht (OLG) in Berufung.
OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1812 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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