OLG Koblenz: Anklage gegen mut­maß­liche syri­sche Geheim­di­enst­mit­ar­beiter zuge­lassen

10.03.2020

Der Staatsschutzsenat am OLG Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen zwei mutmaßliche syrische Geheimdienstmitarbeiter zugelassen. Ihnen wird Mord, Vergewaltigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Erstmals in Deutschland wird von April an zwei Syrern wegen des Vorwurfs von Gräueltaten in Gefängnissen des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad der Prozess gemacht. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat als Staatsschutzsenat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen zwei Ex-Geheimdienstmitarbeiter zugelassen, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll am 23. April beginnen (Beschl. v. 06.03.2020, Az. 1 StE 9/19). Nach Angaben des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wird es weltweit der erste Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien sein.

Die zwei angeklagten Syrer, Anwar R. (57) und Eyad A. (43), waren im Februar 2019 in Berlin und Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. In diesem Zusammenhang legt sie ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. Eyad A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Das ECCHR unterstützt in dem Verfahren nach eigenen Angaben 16 Frauen und Männer aus Syrien, von denen sich neun als Nebenkläger dem Verfahren anschließen wollen. "Der Prozess in Koblenz ist ein wichtiger Schritt, wenn auch nur ein Anfang auf dem langen Weg zur Gerechtigkeit", sagte Patrick Kroker, Leiter des Syrien-Projekts des ECCHR. "Ob in Deutschland, Österreich, Schweden oder Norwegen: Das Ziel ist, hochrangige Funktionäre des Sicherheitsapparates von Assad vor Gericht zu bringen – denn sie sind verantwortlich für Folter, sexuelle Gewalt, Hinrichtungen und das 'Verschwinden' zehntausender Menschen in Syrien."

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40745 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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