OLG Koblenz zum Infektionsrisiko beim Züchter: Hun­de­welpen müssen nicht in Qua­ran­täne auf­wachsen

08.01.2019

Hundewelpen müssen nicht in Quarantäne gehalten werden, bis ein vollständiger Impfschutz besteht. Solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht, dürfen Welpen ihre Umwelt kennenlernen, entschied das OLG Koblenz.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen nicht in Quarantäne gehalten werden müssen. Solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht, sei es nicht erforderlich, den Welpen den Kontakt zu ihrer Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen zu versagen, so der 1. Zivilsenat in einer am Dienstag veröffentlichten, nach Angaben des Gerichts rechtskräftigen Entscheidung (Urt. v. 13.12.2018, Az. 1 U 262/18).

Geklagt hatte ein Mann, bei dessen Welpen wenige Tage nach dem Kauf die Infektionskrankheit Parvovirose diagnostiziert wurde. Der Hund wurde in eine Tierklinik überwiesen und musste dort rund drei Wochen lang stationär behandelt werden. Die Behandlungskosten von rund 6.500 Euro verlangte er vom Züchter zurück. Der Welpe sei bereits bei der Übergabe an ihn infiziert gewesen, so der Hundekäufer zur Begründung. Der Züchter habe pflichtwidrig gehandelt, als er bei der Auslieferung des Welpen die Wurfgeschwister mitnahm und sie auf einem fremden Grundstück laufen ließ. 

Wie zuvor schon das Landgericht wies nun auch das OLG die Klage des Käufers ab. Der beklagte Züchter habe bei der Aufzucht der Welpen die ihm obliegende Sorgfalt beachtet, so das Gericht. Maßgebend sei, dass der Züchter mit den Welpen alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen und sich an die Empfehlungen der Veterinär-Impfkommission gehalten habe. Der Welpe sei auch gegen Parvovirose geimpft worden.

Dem Züchter sei auch nicht vorzuwerfen, dass er die Welpen auf einem fremden Grundstück laufen ließ, entschied der Senat. Auch wenn noch kein vollständiger Impfschutz bestand, begründe dies kein pflichtwidriges Verhalten. Es gebe nämlich keine Vorschrift, nach der Welpen bis zum vollständigen Impfschutz in Quarantäne gehalten werden müssten. Dem OLG erschien es vielmehr sinnvoll, die Welpen frühzeitig zu sozialisieren, an den Kontakt mit anderen Tieren zu gewöhnen und sie ihre Umwelt kennenlernen zu lassen. Solange keine besondere Gefahr wie etwa eine ansteckende Erkrankung erkennbar ist, sei es daher nicht erforderlich, Welpen den Kontakt zu ihrer Umwelt zu versagen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Koblenz zum Infektionsrisiko beim Züchter: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33067 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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