OLG Karlsruhe zum SS-Massaker in Sant' Anna: 93-Jährigem droht doch Anklage

07.08.2014

Einem wegen des Massakers von Sant' Anna di Stazzema beschuldigten früheren SS-Mann droht nun doch eine Anklage. Nach Ansicht des OLG besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen Mordes oder zumindest wegen Beihilfe zum Mord, entschied der 3. Strafsenat auf ein Klageerzwingungsverfahren.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sieht genügend Anlass für eine Anklageerhebung gegen den ehemaligen SS-Mann. Der Beschuldigte  sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Tatzeit Führer einer SS-Panzergrenadierkompanie gewesen. Als solcher sei er daher hinreichend verdächtig, am Tattag in Sant' Anna di Stazzema im Einsatz und in strafrechtlich verantwortlicher Weise an der Ermordung mehrerer Hundert Zivilisten, vornehmlich Frauen und Kinder, beteiligt gewesen zu sein. 

Dass der 93 Jahre alte Mann dauerhaft verhandlungsunfähig sei, rechtfertige keine Einstellung. Nachdem ein gerichtsmedizinisches Gutachten zunächst dahingehende Hinweise ergeben hatte, hätten weitere Untersuchungen dies nicht bestätigt (Beschl. v. 05.08.2014, Az. 3 Ws 285/13).

Der Beschluss des OLG ist eine Wende in der juristischen Aufarbeitung des Nazi-Massakers in dem italienischen Dorf. Gestützt von Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zuvor noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Massakers eingestellt. Ein Klageerzwingungsantrag gegen vier weitere Beschuldigte war vom OLG bereits im Oktober 2013 zurückgewiesen worden.

Da der mutmaßliche Kriegsverbrecher mittlerweile in Hamburg und somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stuttgarter Staatsanwaltschaft lebt, muss das Ermittlungsverfahren nun an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben werden.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Karlsruhe zum SS-Massaker in Sant' Anna: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12824 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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