Das OLG Hamm hat einem Bielefelder Unternehmen untersagt, die von ihm vertriebenen Kondome mit "Made in Germany", "deutsche Markenware" oder "deutsche Markenkondome" zu bewerben. Die Werbung sei irreführend, da die wesentlichen Produktionsschritte im Ausland stattgefunden hätten.
Ein Online-Shop für Erotikartikel hatte seine aus dem thüringischen Arnstadt bezogenen Kondome mit dem Slogan "Made in Germany" beworben und sie als "deutsche Markenkondome" bezeichnet. Tatsächlich habe die Arnstädter Firma die Kondome jedoch als Rohlinge aus dem Ausland bezogen, um sie in ihrem deutschen Werk dann gegebenenfalls nur noch zu befeuchten, einer Qualitätskontrolle zu unterziehen und zu verpacken. Dies reicht nach Ansicht des 4. Zivilsenates des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nicht aus, um die Kondome als "Made in Germany" in den Verkehr zu bringen.
Der Verbraucher erwarte bei einem Produkt, das als "Made in Germany" beworben wird, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden hätten, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware ihre bestimmenden Eigenschaften erhalte. Diese Erwartung erweise sich bei den bereits im Ausland vorgefertigten Kondomen der Arnstädter Firma als falsch. Denn die in Deutschland vorgenommene Einsiegelung und Verpackung sowie die Qualitätskontrolle hätten mit dem eigentlichen Fertigungsprozess nichts mehr zu tun. Auch die vorherige Befeuchtung eines Teils der Kondome in Deutschland reiche nicht aus (Urt. v. 13.03.2014, Az. 4 U 121/13).
mbr/LTO-Redaktion
OLG Hamm zu "deutschen Markenkondomen": . In: Legal Tribune Online, 25.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12339 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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