Der Fall eines 2010 an Leberkrebs verstorbenen Patienten beschäftigte das OLG in Hamm. Seine Erben hatten die Uniklinik Hannover verklagt, weil die den Mann nicht bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant angemeldet hatte. Doch dafür habe es gute Gründe gegeben, urteilte das Gericht.
Es liegt kein ärztlicher Behandlungsfehler vor, wenn Patienten, für die keine reelle Chance auf eine erfolgreiche Transplantation besteht, nicht bei Eurotransplant angemeldet werden. Das geht aus der Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Hamm hervor (Urt. v. 25.03.2014, Az. 26 U 135/13).
Geklagt hatten die Erben des 2010 verstorbenen Patienten. Die Medizinische Hochschule Hannover hatte den Mann ab 2008 regelmäßig untersucht, im September 2009 dann den Leberkrebs festgestellt. Die Klinik meldete den Fall jedoch nicht bei Eurotransplant, da die sogenannten Mailand-Kriterien nicht erfüllt gewesen seien. Danach muss eine reelle Möglichkeit einer erfolgreichen Transplantation bestehen. Diese sahen die Ärzte aber nicht und hätten daher auch keine Fehler gemacht, fanden die Richter. Der Krebs sei hierfür bereits zu weit forgeschritten gewesen.
Die unterbliebene Anmeldung war allerdings nicht der einzige Vorwurf, den die Erben der Klinik machten. So hatte sich der Sohn des Patienten für eine Lebendspende angeboten. Das hatten die behandelnden Ärzte aber abgelehnt.
Auch das zu Recht, wie das OLG entschied. Die Spende hätte für den Sohn ein tödliches Risiko von einem Prozent bedeutet. Dieses Risiko hätten die Ärzte vor allem deshalb nicht eingehen müssen, weil die Mailand-Kriterien gerade nicht erfüllt gewesen seien. Die Chancen einer erfolgreichen Transplantation seien einfach zu gering gewesen. Die Hinterbliebenen hatten die Klinik auf Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro verklagt.
una/LTO-Redaktion
OLG Hamm zu Eurotransplant: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12416 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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