Ex-Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt: "Gesochse", "Affen", "Unge­ziefer"

26.09.2017

Weil er Ausländer und Geflüchtete auf Facebook wüst beschimpfte, verurteilte das OLG Hamm einen 33-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Der Mann war Berufssoldat.

Wer als Angehöriger der Bundeswehr auf Facebook Ausländer und Geflüchtete beschimpft, kann sich dadurch wegen Volksverhetzung strafbar machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde (Beschl. v. 07.09.2017; Az. 4 RVs 103/17).

Zugrunde lag der Fall eines 33 Jahre alten, früheren Berufssoldaten der Bundeswehr, der im Januar 2016 mehrere fremdenfeindliche Posts auf Facebook veröffentlicht hatte. So schrieb er etwa zu einem Artikel über einen straffällig gewordenen Geflüchteten: "Grenzen sofort schließen alle illegalen Einwanderer oder die so genannten Flüchtlinge sofort abschieben. Das Geld was aufeinander für die Affen da ist sollte lieber unseren eigenen obdachlosen oder Rentnern zu gute kommen das War nie Geld für da aber auf einmal können wir die alle durchfüttern? Der große knall Wird kommen und das sehr bald."

Wenige Minuten später fügte er ein Bild eines Transall-Flugzeuges ein und schrieb: "Deutschland will Transall-Maschinen der Bundeswehr einsetzen, um abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben. In der CSU streitet man noch, aus welcher Höhe der Abwurf erfolgen soll."

Berufsstand öffentlich einsehbar

Wenige Tage später wurde ein Artikel über einen arabischstämmigen Ladendieb veröffentlicht. Diesen kommentierte der Mann wie folgt: "Irgendwann wird auch das kriminelle Regierungspack merken dass die Integration für dieses gesochse voll in die Hose gegangen ist und dieses Ungeziefer nur unsere Geld haben will. Denn wenn die wirklich Hilfe brauchen würden sieht Dankbarkeit meiner Meinung aber ganz anders aus." Wenige Minuten später schrieb er noch: "Wieder ein so genannter bedauerlicher Einzelfall hahahahahahahaha Abschieben dieses Pack."

Auf seinem Facebook-Profil teilte der Mann mit, bei der Bundeswehr zu arbeiten. Diese Information war für jeden einsehbar.

Das Amtsgericht (AG) Detmold verurteilte den zwischenzeitlich aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Angeklagten wegen der Kommentare zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro (3.750 Euro gesamt). Seine Berufung gegen das Urteil hatte vor dem Landgericht (LG) Detmold keinen Erfolg. Die daraufhin eingelegte Revision wies das OLG Hamm nun zurück und bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen.

Erhöhte Erwartungen an Soldaten der Bundeswehr

§ 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfordert neben Beschimpfungen, der Aufstachelung zum Hass oder zur Gewalt immer auch, dass das fragliche Verhalten zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist. Nachdem die erforderlichen Beschimpfungen und Angriffe auf die Menschenwürde in diesem Fall kaum zu bestreiten gewesen seien, führte das Gericht aus, die Äußerungen seien auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Schließlich habe der Angeklagte in seinem Facebook-Profil selbst angegeben, bei der Bundeswehr beschäftigt zu sein. Es handele sich daher nicht um die Äußerung einer Privatperson, sondern um die eines Berufssoldaten, bei dem die Allgemeinheit davon ausgehe, dass er die verfassungsmäßigen Rechte auch von Ausländern schütze.

Die Tat richte sich zudem auch, wie die Strafnorm fordert, gegen einen bestimmten Teil der Bevölkerung. Dieser Begriff umfasse alle Personenmehrheiten, die aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar seien. Hierzu zählten auch die im Bundesgebiet lebenden Geflüchteten, so die Hammer Richter.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ex-Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24709 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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