OLG Hamm: Geldbuße und Fahrverbot für illegales Autorennen

16.04.2013

Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen endete für einen 24-jährigen Mechatroniker aus Dortmund mit einer Geldbuße von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Das OLG Hamm bestätigte damit eine Entscheidung des AG Dortmund, wie am Dienstag bekannt wurde.

Der Betroffene, der eine Ausbildung zum Mechatroniker absolviert, hatte sich am Abend des 29.04.2012 an einem in Dortmund ausgetragenen illegalen Autorennen beteiligt. Dies konnte von mehreren Zeugen beobachtet werden. Im Bußgeldverfahren hat der Betroffene seine Teilnahme an einem Autorennen bestritten und erklärt, er habe sich mit zwei Fahrern der anderen Fahrzeuge nur getroffen, um sich "getunte" Pkw anzusehen.

Das Amtsgericht (AG) hat den Betroffenen aufgrund von Zeugenaussagen wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zu der in der Bußgeldkatalogverordnung für Verstöße dieser Art vorgesehenen Regelbuße verurteilt. Der erste Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat die erstinstanzliche Entscheidung betätigt. Das angefochtene Urteil lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen. Das vom AG festgestellte Fahrverhalten sei ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (Beschl. v. 05.03.2013 Az. 1 RBs 24/13).

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8534 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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