OLG Frankfurt verwirft Haftbeschwerde: An­ge­klag­ter im Tug­ce-Pro­zess bleibt in U-Haft

10.06.2015

Der mutmaßlich für den Tod von Tugce A. verantwortliche Angeklagte hat sich erfolglos gegen seine Untersuchungshaft gewehrt. Das OLG Frankfurt sieht einen dringenden Tatverdacht und geht von Fluchtgefahr aus, teilte es am Mittwoch mit.

Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Sanel M. muss weiterhin in Untersuchungshaft (U-Haft) bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf in der vergangenen Woche die Haftbeschwerde des 18-Jährigen, wie am Mittwoch bekannt wurde (Beschl. v. 03.06.2015, Az. 1 Ws 53/15).

Dem serbischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am 15. November 2014 in Offenbach die 22 Jahre alte Tugce A. geschlagen zu haben, wodurch diese stürzte, sich verletzte und später verstarb. Seit dem 16. November 2014 befindet er sich in U-Haft. Ende April begann vor dem Landgericht (LG) Darmstadt die Hauptverhandlung, ein Urteil steht aber noch aus.

Wie das OLG mitteilt, habe der Angeklagte bereits Ende März Haftbeschwerde eingelegt. Das eigentlich zuständige LG habe diese aber dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Die Frankfurter Richter bejahen in ihrem Beschluss den für eine U-Haft nötigen dringenden Tatverdacht. Dieser ergebe sich aus den Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hatte, insbesondere aus den Bildern der Überwachungskamera, die das Geschehen am 15. November 2014 aufgezeichnet hatte. Der Angeklagte habe den Schlag gegen die Verstorbene auch eingeräumt.

Aufgrund der massiven Bedrohungen gegen den Angeklagten geht das OLG von Fluchtgefahr aus. Auch die mediale Berichterstattung, die das OLG als "umfangreich und polarisierend" beschreibt, spiele eine Rolle. Im Zuge dieser Berichterstattung wurde Tugce zunächst als ermordete Heldin gezeichnet und sogar über die postmortale Verleihung des Bundesverdienstkreuzes spekuliert - ein Bild, das sich im Laufe des Prozesses und bei genauerer Aufklärung des Tathergangs ein gutes Stück weit relativierte. Gleichwohl sei zu befürchten, dass der Angeklagte sich ins Ausland – insbesondere nach Serbien – absetzen könnte, heißt es in dem Beschluss.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt verwirft Haftbeschwerde: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15813 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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