OLG Frankfurt zum Beschleunigungsgebot bei U-Haft: Ver­ur­teilter IS-Anhänger wegen Jus­tiz­fehler aus Haft ent­lassen

11.01.2020

Zu lange für das Protokoll der Hauptverhandlung gebraucht: Weil sich das LG Frankfurt am Main zu viel Zeit ließ, ist ein verurteilter Anhänger der Terrororganisation IS in Frankfurt aus der U-Haft entlassen worden. Das teilte das OLG Frankfurt am Main am Freitag mit.

In dem vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Freitag veröffentlichten Beschluss heißt es, das Landgericht (LG) Frankfurt habe das Verfahren nach der Urteilsverkündung "nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung" geführt. Das Protokoll der Hauptverhandlung gegen den 31-Jährigen sei nicht rechtzeitig fertig gestellt worden, was das Verfahren um mehrere Monate verzögert habe (Beschl. v. 09.01.2020, Az. 5 Ws 1/20).

Die Anwältin des IS-Anhängers hatte das Urteil gegen ihren Mandanten angefochten. Er war am 7. Dezember 2018 wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er sollte zudem in Untersuchungshaft bleiben. Auch dagegen ging die Anwältin vor.

Das OLG rügte nunmehr, das LG habe das Protokoll erst circa fünf Monate nach der Verkündung des Urteils fertiggestellt wurde, obwohl es maßgeblich für das Revisionsverfahren sei. Ein Sprecher des LG wollte die Entscheidung nicht kommentieren.

Der 31-Jährige kam am Donnerstag auf freien Fuß. Er war dem LG zufolge im Jahr 2013 Hauptverantwortlicher der islamistischen "Lies!"-Kampagne im Rhein-Main-Gebiet, bei der Koran-Exemplare in Innenstädten verteilt wurden. Dabei hätten Kämpfer für den IS rekrutiert werden sollen. Verurteilt wurde der Angeklagte, weil er einem 16-Jährigen ein Flugticket kaufte. Der Jugendliche sollte sich zwecks Teilnahme am "Heiligen Krieg" (Jihad) im bewaffneten Kampf gegen das syrische Regime im Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen unterweisen lassen. Der Minderjährige wurde schließlich bei Kämpfen in der Nähe von Aleppo getötet, wie das OLG mitteilte.

dpa/hs/LT0-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zum Beschleunigungsgebot bei U-Haft: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39627 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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