Es wird wohl teurer für das Land Hessen: Einem Landwirt steht nach Ansicht des OLG Frankfurt eine hohe sechsstellige Summe für einen archäologischen Fund zu, der als Sensation gilt. Es schlug den Parteien vor, sich zu vergleichen.
Im Streit um einen bronzenen Pferdekopf, der bei Grabungen in Mittelhessen gefunden worden war, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen Vergleich vorgeschlagen. Das Land solle dem Besitzer des Grundstückes in Waldgirmes (Lahn-Dill-Kreis) rund 748.000 Euro plus Zinsen zahlen, schlugen die Richter nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor. Beide Seiten erklärten, den Vorschlag innerhalb von drei Wochen überdenken zu wollen. Der antike Pferdekopf war vor zehn Jahren entdeckt worden. In der Fachwelt gilt der Fund als Sensation, denn vermutlich handelt es sich um einen Teil eines prunkvollen Reiterstandbildes, das einst in einer römischen Siedlung stand (Az. 1 U 174/18).
Der vergoldete, lebensgroße und fein gearbeitete Pferdekopf war in einem elf Meter tiefen Brunnenschacht entdeckt worden, wo er die vergangenen rund 2.000 Jahre nach Einschätzung von Experten erstaunlich unbeschadet überdauerte. Der Rechtsstreit hatte die Ausstellung des wertvollen Artefakts lange verzögert. Seit August 2018 ist der Pferdekopf im Museum des Römerkastells Saalburg zu sehen.
OLG: Wert des antiken Stücks kompliziert zu ermitteln
Das Landgericht (LG) Limburg hatte das Land Hessen in erster Instanz dazu verurteilt, dem Landwirt eine Entschädigung von insgesamt rund 821.000 Euro zu zahlen. Dagegen legte das Land Berufung ein, der die OLG-Richter am Donnerstag während der Verhandlung allerdings nur geringe Erfolgsaussichten einräumten. Der Anwalt des Landes kritisierte ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Richter in Limburg zu ihrer Einschätzung gekommen waren. Teilweise seien die Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar.
Dieser Argumentation folgten die OLG-Richter nicht. Das Gutachten - eines von mehreren in dem Fall - sei nicht zu beanstanden. Es schätzte den Wert des Pferdekopfs aufgrund seiner historischen Bedeutung sowie seines künstlerischen Werts auf rund 1,6 Millionen Euro. Nach damaliger Rechtslage steht dem Grundstückseigentümer davon die Hälfte zu. Die Frankfurter Richterr erklärten, es handele sich um einen schwierigen und für die Kammer auch ungewöhnlichen Fall, denn der Wert eines solchen antiken Stücks sei kompliziert zu ermitteln. Der Sachwert sei vermutlich eher gering, der ideelle Wert aber sehr viel größer.
Auch der Landwirt hatte Berufung eingelegt, er wollte nach Gerichtsangaben auf Grundlage anderer Gutachten mehr Geld haben und strebte eine siebenstellige Summe an. Diesem Begehren entsprachen die Richter in der Verhandlung am Donnerstag aber auch nicht und schlugen stattdessen den Vergleich vor. Kommt es zu keiner Einigung, wollen sie am 6. Februar 2020 ein Urteil verkünden.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt zu antikem Sensationsfund: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38593 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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