Ab 2015 werden wieder die Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf geändert. Der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende Selbstbehalt wird sofort erhöht. Der Kinderunterhalt hingegen kann aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelung frühestens im Laufe des kommenden Jahres steigen.
Der notwendige Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige steigt zum 1. Januar 2015. Die Anpassung gilt für Unterhaltspflichtige gegenüber einem Kind bis zum 21. Lebensjahr, das im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet.
Für Erwerbstätige erhöht sich der Selbstbehalt von 1.000,00 auf 1.080,00 Euro, für nicht Erwerbstätige steigt er von 800,00 auf 880,00 Euro. Die Anpassung berücksichtigt unter anderem die Erhöhung der Sozialgesetzbuch (SGB) II -Sätze zum 1. Januar 2015. Ferner werden die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen, volljährigen Kinder oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen angehoben.
Der Kindesunterhalt kann aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da er sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Dessen Anhebung soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen OLGs und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages Leitlinien für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte fest. Diese bestimmen, wie viel ein Elternteil dem anderen zahlen muss, bei dem das Kind nicht lebt. Die Tabelle ist eine Richtlinie und hat als solche keine Gesetzeskraft. Sie wird seit 1962 geführt und alle zwei Jahre überarbeitet.
Sie können die aktuelle Düsseldorfer Tabelle hier kostenlos als PDF herunterladen. Sie gilt vom 1.1.2015 bis voraussichtlich 31.12.2016. Das PDF beinhaltet neben den Unterhaltsbeträgen auch die Zahlbeträge nach Verrechnung des Kindergeldes.
Düsseldorfer Tabelle 2015 / 2016: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14019 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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