Ende eines Mammutprozesses: Ver­brau­cher­zen­trale nimmt Mus­ter­fest­stel­lungs­klage gegen VW zurück

30.04.2020

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgenommen. Damit endet der Prozess um die Entschädigungen im Abgasskandal kurz vor Ablauf der Annahmefrist. VW-Kunden können ab Mai auf Zahlung hoffen.

Der VW-Konzern hat sich mit rund 235.000 Kunden auf Entschädigungszahlungen geeinigt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daraufhin seine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen VW zurückgenommen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag bekanntgab. 

Dem vorausgegangen war ein umfassender Rahmenvergleich zwischen VW und dem vzbv. Darin hatten sich die Parteien darauf geeinigt, dass VW einem Großteil der angemeldeten Verbraucher ein individuelles Vergleichsangebot übersendet. Dieses Angebot haben rund 90 Prozent der Verbraucher angenommen.  

Die Einigung sieht vor, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher Schadensersatz für den  Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Der Kompromiss gilt allerdings nur für diejenigen Dieselfahrer, die sich der sogenannten Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. VW hatte die Anmeldefrist für den Vergleich bis zum 30. April verlängert.  

Nach VW-Angaben sollen ab dem 5. Mai etwa 750 Millionen Euro an Zahlungen in Zusammenhang mit dem Abgasskandal fließen. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen Kunden mit Beträgen zwischen von jeweils 1.350 bis 6.250 Euro entschädigt werden.

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Ende eines Mammutprozesses: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41477 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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