OLG Brandenburg: Wie­der­auf­nahme von 20.000 Ver­fahren bis 2014

05.07.2011

Die Familiengerichte an den 25 Amtsgerichten in Brandenburg mussten seit der Wiedervereinigung ca. 20.000 Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen. Nach einer Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes müssen die Gerichte die ruhenden Verfahren nun innerhalb von fünf Jahren wieder aufnehmen und den Versorgungsausgleich durchführen. Um der erhöhten Belastung Rechnung zu tragen, befassen sich nun vier OLG-Senate mit Familiensachen.

Gerade in den neuen Bundesländern kommt es häufig vor, dass die Ehegatten zum einen Ansprüche auf eine Ostrente, zum anderen Ansprüche auf eine Westrente erworben haben. Bis zum Inkrafttreten der Reform zum Versorgungsausgleich zum 1. September 2009 konnte in vielen Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, da eine Verrechnung der Ost- und West-Anwartschaften nicht möglich war.

In solchen Fällen hat der eine Ehegatte mehr "Ostrente" und der andere mehr "Westrente" erworben. Dies hatte zur Folge, dass das Scheidungsverfahren nicht vollständig durchgeführt werden konnte und die Versorgungsausgleichsverfahren ruhten.

Änderung der Geschäftsverteilung

Die Familiengerichte haben zum Teil aufgrund von Anträgen, zum Teil von sich aus begonnen, diese noch nicht vollständig abgeschlossenen Scheidungsverfahren abzuarbeiten. Dies führt nicht nur zu einer spürbar höheren Belastung der Familiengerichte in erster Instanz. Da das neue Recht Fragen aufwirft, die von den Gerichten unterschiedlich beantwortet werden können, haben die aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren auch zu einer höheren Zahl von Beschwerdeverfahren geführt, die etwa seit dem Beginn des Jahres 2010 vermehrt bei den Familiensenaten am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingehen.

Die Vielzahl der jetzt zu bearbeitenden Verfahren zwingt die Gerichte dazu, mehr Personal mit der Bearbeitung von Familiensachen zu betrauen. Nach der Änderung seiner Geschäftsverteilung zum 1. Juli 2011 befassen sich nunmehr vier Senate des OLG ausschließlich mit der Entscheidung in Familiensachen.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Nachehelicher Unterhalt: Verfassungsrichter kippen Berechnungsmethode des BGH

Eheverträge: Freitag oder Samstag Sex?

Teure Millionärsscheidung: Wer nicht übersetzt, bleibt dumm

Zitiervorschlag

OLG Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3664 (abgerufen am: 20.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen