Verbraucherschützer und die Solarbranche wollen gemeinsam gegen die geplante Ökostrom-Reform vor dem BVerfG klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße, so die Verbraucherschützer. Kritisiert wird, dass Industriefirmen, die sich selbst mit Strom versorgen, weniger stark belastet werden.
Während für Solar-Eigenstrom künftig eine Abgabe von drei Cent je Kilowattstunde erhoben werden soll, ist bei neuen fossilen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur eine Abgabe von knapp einem Cent geplant.
Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisierten, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. "Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten", kritisiert Körnig.
Nach einem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Gutachten, könnte die geplante Eigenstrom-Abgabe gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Gleichbehandlung verstoßen. Klarheit soll eine "Klage vor dem Bundesverfassungsgericht" (BVerfG) bringen.
Hintergrund ist eine vom Kabinett beschlossene Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei geht es um die wachsende Eigenstromversorgung. Bisher kann man sich die EEG-Umlage so sparen - das erhöht aber die Kosten für die anderen Stromverbraucher, weil sich der Kreis der Umlagezahler verringert. Bis zu einer Nennleistung von zehn Kilowatt ist aber weiterhin keine Abgabe fällig. Das betrifft vor allem Bürger, die eine kleine Solaranlage auf dem Dach haben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Klage gegen Ökostrom-Reform geplant: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11648 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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