Ende der Frist im NSU-Prozess: Zschäpe-Ver­tei­diger rei­chen Revi­si­ons­be­grün­dung ein

26.05.2020

Am Montag endete für die Verteidigung im NSU-Prozess die Frist zur Begründung der Revision. Diese ist rund 2.300 Seiten lang geworden. Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines Fehlers bei der Urteilszustellung noch etwas mehr Zeit. 

Die Verteidiger der wegen Mordes verurteilten Beate Zschäpe haben beim Oberlandesgericht (OLG) München ihre Revisionsbegründung eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Montag. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Nach OLG-Angaben reichten sowohl ihr Anwalt Mathias Grasel als auch die Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm die Begründung ein. Nach Informationen des SWR umfasst die Schrift von Heer und Sturm 2.300 Seiten. Insgesamt seien sieben Verfahrensrügen erhoben worden. Zudem sei die allgemeine Sachrüge erhoben worden, zu der man noch weitere Ausführungen nachreichen werde.

Die Bundesanwaltschaft, die Revision gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. eingereicht hat, hat für ihre Begründung etwas mehr Zeit. Wie der SWR berichtete, fehlten bei dem ausgedruckten Urteilsexemplar, das an sie gesandt wurde, wegen eines Einzugsfehlers am Kopierer ursprünglich vier Seiten. Es musste nochmal geschickt werden. Gerichtssprecher Gliwitzky bestätigte das. Deshalb sei der Bundesanwaltschaft und vorsorglich auch allen Angeklagten das Urteil noch einmal vollständig zugestellt worden.

Ende April hatte das Gericht auf 3.025 Seiten die Urteilsgründe vorgelegt - fast zwei Jahre nach dem Ende des Mammutverfahrens um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Zschäpe war am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Insgesamt habe das Gericht seit Ende April mehr als einhundert Ausfertigungen des Urteils an Verfahrensbeteiligte verschickt, so der Gerichtssprecher gegenüber dem SWR. Nach Ende der Begründungsfrist wird das OLG München alle eingegangenen Revisionen zusammen mit dem Urteil und den Hauptverhandlungsprotokollen an den Bundesgerichtshof übermitteln. Dort entscheidet dann der 3. Strafsenat. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ende der Frist im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41721 (abgerufen am: 19.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen