Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer: NRW und Rhein­land-Pfalz heben Rege­lungen auf

15.05.2020

14 Tage Quarantäne nach einem kurzen Holland-Trip? Die entsprechenden Corona-Regelungen der Länder geraten in die Kritik, erste Gerichte kippten sie sogar. NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre entsprechende Vorschrift nun aufgehoben.

Rechtzeitig vor den langen Himmelfahrts- und Pfingst-Wochenenden hat Nordrhein-Westfalen die Quarantänevorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben. Die Neuregelung gilt nach Angaben der Landesregierung ab Freitag 0 Uhr. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach von einem "Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa".

"Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an unsere heimische Wirtschaft", erklärte Laschet. Die mit dem Bund ausgehandelte Verständigung betreffe die EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien. Zuerst hatte die Rheinischen Post (Freitag) berichtet.

Laschet hatte sich mehrfach für Quarantänelockerungen und die Wiederbelebung des grenzüberschreitenden Tourismus eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen seien die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zu keinem Zeitpunkt geschlossen gewesen, betonte der Ministerpräsident. Der Austausch mit den Nachbarländern sei eng. Es gehe auch darum, den Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu helfen. "Dazu gehört mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Das geht nur ohne Quarantänevorschriften", sagte Laschet.

Seehofer empfielt Lockerungen

Für die bisherige Quarantänepflicht gab es Ausnahmen für Berufspendler. Unter rein gesundheitlichen Gesichtspunkten seien solche Unterschiede nicht einleuchtend, hatte der Münsteraner Rechtsprofessor Janbernd Oebbecke der dpa gesagt.

Auch Rheinland-Pfalz hat die Quarantäneregelungen für Menschen aus anderen EU-Ländern aufgehoben. In einer Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes heißt es nun, dass nur noch Menschen, die aus einem Staat außerhalb der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation, Großbritannien oder Nordirland nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich in die eigenen Häuslichkeiten oder eine andere Unterkunft zu begeben und dort 14 Tage zu bleiben. Die Verordnung mit dieser Regelung trat am Freitag um 0 Uhr in Kraft, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Mainz sagte.

Derzeit gilt in vielen Bundesländern, dass jeder, der aus einem europäischen Nachbarland nach Deutschland einreist, für 14 Tage in Quarantäne gehen muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Bundesländern empfohlen, die bislang geltenden Quarantäne-Regeln zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Also beispielsweise nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.

Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angeheizt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden. Das Infektionsschutzgesetz legitimiere eine solche pauschale Quarantänepflicht nicht, entschied der OVG-Senat. Auch das Verwaltungsgericht Hamburg gab dem Eilantrag eines Auslandsrückkehrers statt und hielt die pauschale Quarantänepflicht für rechtswidrig.

**Update 15.05.2020, 15:45**

Auch die anderen Bundesländer wollen ihre Quarantäne-Regeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten aufheben. Das Bundesinnenministerium arbeite derzeit an einer neuen Musterverordnung für die Länder, hieß es aus dem Ressort von Horst Seehofer (CSU). Die Bundesländer hätten sich am Donnerstag (14. Mai) nach Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt darauf verständigt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41629 (abgerufen am: 17.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen