Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen, wenn es eigentlich nur um friedlichen Fußball gehen sollte. Die Behörden erfassen die Daten möglicher Gewalttäter. Ob das rechtens ist, sollte am Donnerstag entschieden werden.
Am Donnerstag sollte eine Entscheidung in dem Rechtsstreit um die Speicherung der Daten von als gewaltbereit geltenden Fußballfans fallen. Die Richter haben ihre Entscheidung jedoch vertagt. Wann das Verfahren am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) fortgesetzt werden soll, sei derzeit noch offen, sagte Sprecherin Andrea Blomenkamp am Donnerstag in Lüneburg.
"Das Gericht will noch Zeugen zu einem in der Datenbank erfassten Vorfall vernehmen", erklärte sie. "Ein neuer Termin ist noch nicht angesetzt." In dem Verfahren geht es um die Klage eines weiblichen Fußballfans gegen die Polizeidirektion Hannover.
Zunächst hatte der NDR über das Verfahren um die sogenannten SKB-Dateien berichtet, benannt nach den Szenekundigen Beamten (SKB), die sich in der Fanszene auskennen. Solche Dateien würden seit mehr als zehn Jahren von der Polizei in Hannover, Braunschweig und Wolfsburg geführt, hieß es in dem Bericht. Im vergangenen Jahr seien dort insgesamt mehr als 1000 Menschen aufgelistet gewesen.
VG Hannover: Datenspeicherung zulässig
"Die Erfassung liegt bei den zuständigen Dienststellen in Städten mit Vereinen aus der ersten, zweiten und dritten Fußballbundesliga", erklärte Rainer Raschke, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig. In Braunschweig seien rund 250 Menschen erfasst, in Wolfsburg seien es etwa 200. "In den beiden Städten gibt es derzeit jeweils vier szenekundige Beamte", sagte Raschke. "Sie sollen alle Delikte rund um die Fußballspiele bearbeiten." Auch in der Prävention würden die Beamten zur Gefahrenabwehr eingesetzt.
"Jeder Standort verfügt über eine eigene Datensammlung", sagte Thorsten Schiewe von der Polizeidirektion Hannover. "In der Datei der Polizeidirektion Hannover sind mit Stand heute 744 Personen gespeichert." In Hannover gebe es derzeit vier hauptamtliche szenekundige Beamte. Diese sammeln Erkenntnisse in der sogenannten Risikoszene, sie begleiten Mitglieder bei Heim- und Auswärtsspielen. Zu den Aufgaben gehören auch Gespräche mit der Stadt und anderen Behörden sowie Vereinen, sagte Schiewe.
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hatte die Datenspeicherung im März 2015 für grundsätzlich zulässig erklärt und die Klage der Frau zum überwiegenden Teil abgewiesen. Nur ein Teil der Daten müsse gelöscht werden, entschieden die Richter damals. Behörden dürften Daten zum Zweck der Gefahrenabwehr erheben und speichern. Die Arbeitsdatei SKB diene auch der Verhütung von Straftaten. Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobene Daten dürften aber nur aufgenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene künftig vergleichbare Straftaten begehen wird.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Datenspeicherung gewaltbereiter Fußballfans: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20392 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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