BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Nicht nur Anwohner hätten gegen Flugrouten klagen können

03.07.2012

Im Berliner Flugrouten-Verfahren haben die Leipziger Richter den klagenden Anwohnern aus Kleinmachnow zum Auftakt zunächst wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Die Kläger werfen der Betreibergesellschaft und dem Potsdamer Infrastrukturministerium vor, sie jahrelang über Flugrouten getäuscht zu haben. So seien sie um die Möglichkeit gebracht worden, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. In dem aktuellen Verfahren wollen sie erreichen, dass sie doch noch klagen dürfen.

Der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Rüdiger Rubel sagte am Dienstag, es könne auch derjenige Klage erheben, der nur möglicherweise betroffen sei.

Der Anwalt der Kläger widersprach: "Das führt im Ergebnis dazu, dass der Bürger schlauer sein muss als die Behörde." In Kleinmachnow sei der 2004 genehmigte Planfeststellungsbeschluss für den Hauptstadtflughafen nicht ausgelegt worden, weil der Ort nach der damaligen Planung nicht überflogen werden sollte. Dabei sei dem Ministerium als Planfeststellungsbehörde immer klar gewesen, dass sich die Routen noch ändern.

Ob Bürger getäuscht wurden, wurde in dem Verfahren noch nicht geklärt. Der Verteidiger des beklagten Ministeriums, Klaus-Peter Dolde, wies den Vorwurf gegen die Behörde zurück. "Es war von Anfang an ihr Bestreben, Klarheit über die Flugrouten zu schaffen." Richter Rubel verwies darauf, dass die Planfeststellung darauf hinweist, dass die Routen erst kurz vor der Inbetriebnahme festgelegt werden.

Das BVerwG will bis Mittwoch verhandeln, ein Urteil aber erst Ende Juli verkünden. Bei einem Erfolg der Kläger könnte sich die Eröffnung des Flughafens weiter verzögern. Nach zwei abgesagten Terminen ist die Inbetriebnahme nun für den 17. März 2013 geplant.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6525 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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