Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Änderungen beim Sorgerecht für Väter unehelicher Kinder kommen voran. Ein erster Entwurf liegt vor und soll nach Abstimmung mit Verbänden und anderen Ministerien im Juli ins Bundeskabinett gebracht werden, wie eine Sprecherin des Justizministeriums am Montag in Berlin sagte.
Die Neuregelung, auf die sich die Koalitionsspitzen Anfang März verständigt hatten, soll Unverheirateten ein gemeinsames Sorgerecht ermöglichen. Bisher hat die Mutter ein Vetorecht.
Vorgesehen ist ein neues beschleunigtes Verfahren, bei dem die Familiengerichte schriftlich - ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne Anhörung der Eltern - entscheiden sollen. Und zwar immer dann, wenn die Mutter zum Sorgerechtsantrag des Vaters nicht innerhalb von sechs Wochen Stellung nimmt - oder aber keine "kindswohlrelevanten Gründe" gegen den Antrag vorbringt. Das Familiengericht soll immer dann dem Vater das Sorgerecht zusprechen, wenn nichts dagegen spricht.
Die bisherige Regelung wurde im Juli 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil sie gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters verstoße. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete dies.
dpa/age/LTO-Redaktion
Geplante Änderungen im Sorgerecht: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5923 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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