Flaggenrechtsgesetz wird geändert: Neue Bedingungen für Ausflaggung von Schiffen

12.11.2012

Deutsche Reeder sollen ihre Schiffe nicht mehr so einfach ausflaggen können wie bisher. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung. Danach wird eine Ausflaggung nur noch dann genehmigt, wenn das Schiff auch unter fremder Flagge als Ausbildungsplatz für deutsche Schiffsmechaniker und Offiziere erhalten bleibt oder wenn der Reeder stattdessen einen jährlichen "Ablösebetrag" bezahlt. Diese Summe liegt zwischen 2.000 Euro für kleine Schlepper und bis zu 30.000 Euro für große Seeschiffe.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass beim Ausflaggen Schiffe im Ausland registriert werden. Dadurch wollen die Reeder Geld sparen, etwa durch niedrigere Löhne oder längere Arbeitszeiten.

Erst kürzlich hatte es Aufregung um das ZDF-"Traumschiff" gegeben, weil die "MS Deutschland" künftig unter der Flagge Maltas fahren sollte. Nach einem heftigen Proteststurm ließ die Reederei allerdings von ihren Plänen ab.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Flaggenrechtsgesetz wird geändert: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7516 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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