US-Gericht weist Klage von PETA ab: Affe Naruto hat keine Rechte an seinem Selfie

24.04.2018

Der Makake Naruto hat keine Urheberrechte an seinem berühmten Seflie. Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös. 

Seine berühmten Selfies werden dem Makaken Naruto wohl keine Urheber-Tantiemen bescheren. Mit ihrem Versuch, dem Affen die Einnahmen aus der Vermarktung der Fotos zu sichern, ist die Tierschutzorganisation PETA vor dem Berufungsgericht in den USA gescheitert. 

Der US Court of Appeals for the Ninth Circuit wies am Montag die Klage von PETA ab und sprach dem britischen Fotografen David Slater die Vermarktungsrechte an den Bildern zu (Urt. v. 23.04.2018, Az. 16-15469). Das gibt ihm nicht nur das Recht, die Bilder zu verkaufen, sondern auch Urheberrechtsverletzungen einzuklagen - nicht ganz unerheblich, da sich die Bilder von Naruto im Internet rasend schnell verbreiteten.

Begonnen hatte alles mit einem Experiment Slaters, der 2011 auf der indonesischen Insel Sulawesi eine Kamera installiert und Tiere mit Futter angelockt hatte, in der Hoffnung, dass diese den Auslöser der Kamera betätigen und so eine Nahaufnahme von sich fertigen würden.

Gericht nennt Klage "unseriös"

Das Ergebnis dürfte selbst seine kühnsten Träume überstiegen haben: Der Affe Naruto schoss eine Reihe von Fotos von sich selbst, auf denen er scheinbar breit grinsend in die Kamera blickt - gleich einem menschlichen Selfie. Slater verkaufte die Bilder daraufhin an einen Verlag, der sie in einem Band veröffentlichte.

>>Hier geht es zu den Bildern<<

Doch PETA verklagte sowohl Slater als auch den Verlag, weil die Rechte an dem Bild nicht ihm, sondern dem Makaken zustünden. Die Einnahmen wollte man verwalten, um sie Naruto und seinen Artgenossen zugute kommen zu lassen.

Das Berufungsgericht stellte nun wie auch schon die Vorinstanz fest, dass Tieren nach amerikanischem Recht keine eigenen Rechte zustehen, sofern dies nicht durch ein Gesetz geregelt ist. Im Fall von Urheberrechten an Bildern existiert eine solche gesetzliche Regelung nicht. In seinem Urteil bezeichnete das Gericht die Klage von PETA als "unseriös". Die Rechtsfrage, ob Tieren Urheberrechte zustehen könnten, sei ganz einfach mit Nein zu beantworten.

Geplanter Vergleich nicht anerkannt

Wie das Online-Portal heise online berichtet, soll das Gericht PETA auch die Anwaltskosten Slaters auferlegt haben - ein in den USA eher ungewöhnlicher Schritt. Der Fotograf gilt als durch die Prozesskosten finanziell ruiniert.

Eigentlich hatten die Parteien im September vergangenen Jahres einen Vergleich geschlossen, der Slater verpflichtete, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen aus den Bildern an Tierschutzorganisationen zu stiften, die sich für den Schutz Narutos und seiner Artgenossen in Indonesien einsetzen.

Das Gericht stimmte dem Vergleich allerdings nicht zu, wohl um PETA, für die sich eine Niederlage abzeichnete, nicht durch Taktieren davonkommen zu lassen.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

US-Gericht weist Klage von PETA ab: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28241 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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