Nach dem Freispruch im Vergewaltigungsprozess darf die Nebenklägerin nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie "unter Einsatz eines Messers vergewaltigt. Die ehemalige Geliebte hatte nach dem Ende des Prozesses in einem Interview mit der Zeitschrift "Bunte" ihre Vorwürfe wiederholt.
Eine Sprecherin des Burda-Verlags sagte, es werde derzeit geprüft, ob die "Bunte" gegen den Beschluss des Landgerichts Köln rechtlich vorgehen wird. Rechtsanwalt Thomas Franz, der die 38-Jährige als Nebenklägerin vor Gericht vertreten hatte, wollte sich nicht äußern.
Auch Kachelmann hatte nach dem Ende des Prozesses in zwei ausführlichen Interviews seine Sicht der Dinge dargelegt.
Der Wettermorderator war Ende Mai nach einem fast neun Monate langen Prozess vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden. Die Richter hatten allerdings betont, dass sie weder von der Schuld noch der Unschuld Kachelmanns überzeugt seien. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin legten gegen das Urteil Revision ein. Kachelmann hatte stets betont, er sei zu Unrecht beschuldigt worden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Nach dem Kachelmann-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3870 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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