Jörg Kachelmann hat einen rechtskräftigen Schmerzensgeldanspruch gegen den Axel Springer Verlag wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung. Eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision hat der BGH abgelehnt.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann kann mit einer Schmerzensgeldzahlung des Medienhauses Axel Springer in Höhe von 300.000 Euro rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte eine Nichtzulassungsbeschwerde von Springer ab, wie sowohl ein Sprecher des Medienhauses als auch Kachelmanns Anwalt bestätigten.
Das Medienhaus hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen worden war. In dem Streit wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Wettermoderators hatte Springer ein Grundsatzurteil der Karlsruher Richter angestrebt. Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte das Medienhaus mit der einschüchternden Wirkung auf die Presse durch Strafzahlungen in dieser Größenordnung begründet.
Über die Entscheidung, die der Gerichtshof traf, berichtete zunächst die Emder Zeitung am Samstag. Der BGH sah keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (Beschl. v. 10.04.2018, Az. 15U 176/15).
Springer Verlag prüft Verfassungsbeschwerde
Der Sprecher von Axel Springer teilte mit: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde."
Kachelmanns Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!" Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das OLG Köln verurteilte den Verlag im Juli 2016 zu 395.000 Euro Schmerzensgeld an Kachelmann und ließ eine Revision nicht zu.
Die Springer SE und die Bild GmbH & Co KG hatten in der Berichterstattung über den Prozess in der Zeit von März 2010 bis März 2012 nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Die abgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde betrifft nur die gedruckte Zeitung, was auch die Summe von 300.000 Euro erklärt.
Unter anderem hielt das OLG Fotos für rechtswidrig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten. Damit sei dieser "unter Missachtung seiner Würde zur bloßen Belustigung beziehungsweise Befriedigung der Neugier des Publikums vorgeführt worden". Dem Gericht zufolge hat andererseits ein "erhebliches Berichterstattungsinteresse" am Kachelmann-Prozess bestanden, unter anderem aufgrund seiner Prominenz und der Schwere des Verdachts.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Springer Verlags ab: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28073 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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