BMJ zum Missbrauchsgutachten: Kein Bonus für die Kirche

31.01.2022

Nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens wies der Papst auf das Kirchen(straf-)recht hin, während von allen Seiten die Anwendung "weltlichen" Rechts gefordert wird. Das BMJ sagte, die Aufarbeitung werde nicht allein der Kirche überlassen.

Die Veröffentlichung des Gutachtens zu Missbrauch im Erzbistum München und Freising sorgte für viel Aufsehen. Das vom Erzbistum selbst in Auftrag gegebene Gutachten einer Anwaltskanzlei war zu dem Ergebnis gekommen, dass Fälle von sexuellem Missbrauch in der Diözese über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt worden waren. Laut dem Bericht sind zwischen 1945 und 2019 in dem Bistum mindestens 497 Kinder und Jugendliche von Priestern, Diakonen oder anderen Mitarbeitern der Kirche sexuell missbraucht worden. Mindestens 235 mutmaßliche Täter gab es demnach - darunter 173 Priester und neun Diakone. Jedoch sei von einer viel größeren Dunkelziffer auszugehen.

Es wird nun von allen Seiten gefordert, die Untersuchung und Aufarbeitung der Fälle nicht der Kirche selbst zu überlassen. Während Papst Franziskus erklärte, "die Kirche treibt mit der Hilfe Gottes die Verpflichtung voran, den Opfern von Missbrauch durch unsere Mitglieder gerecht zu werden, indem mit besonderer Aufmerksamkeit und Strenge die vorgesehene kanonische Gesetzgebung angewandt wird", wird die Anwendung des "weltlichen" Rechts verlangt.

Kirchenstrafrecht vs. "weltliches" Strafrecht

Die Kirche verfügt mit dem Codex Iuris Canonici 1983 über ein eigenes Strafrecht, das auch den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs kennt. Allerdings steht das Kirchenrecht dabei nicht über dem "weltlichen" Strafrecht. Ermittlungen der staatlichen Behörden können ungeachtet von eigenen Maßnahmen der Kirche durchgeführt werden.

Die Bundesregierung hat insoweit nun betont, dass es bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle im katholischen Erzbistum München und Freising kein kirchliches Sonderrecht geben wird. "Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen", versicherte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Berlin. Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gebe es deshalb auch schon mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München. Hinweise kamen auch von der Anwaltskanzlei, die das Gutachten erarbeitet hatte.

Deutsche Justiz: Bislang zu wohlwollend?

Der Sprecher der Opferinitiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, regte darüber hinaus an, die Rolle der Justiz in einer Studie näher zu beleuchten. Er werde das in der Aufarbeitungskommission vorschlagen. Es sei zum Beispiel auffällig, dass Staatsanwaltschaften bisher noch nie eine Durchsuchung etwa in einer Bistumsverwaltung vorgenommen hätten, sagte Katsch am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Selbst wenn der Verdacht einer Mittäterschaft im Raum gestanden habe, sei dies unterblieben. Man könne vermuten, dass die Kirche jahrzehntelang von einem grundsätzlichen Wohlwollen katholischer Richter und Staatsanwälte profitiert habe.   

Eine umfassende Durchsetzung des "weltlichen" Rechts bezüglich der Kirchen wird auch abgesehen von den bereits begangenen Taten gefordert. "Nachdem das eine Never-Ending-Story zu sein scheint, sollte der Staat alle Kindertagesstätten und Schulen unter Beobachtung stellen, bei denen es eine Trägerschaft der katholischen Kirche gibt, oder sogar über einen Entzug der Trägerschaft nachdenken", forderte der Strafrechtsprofessor Holm Putzke. Die Kirchen müssten von Gesetzes wegen genauso behandelt werden wie jede andere Vereinigung.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

BMJ zum Missbrauchsgutachten: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47378 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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