Geplanter Mindestlohn: Bundestagsexperten warnen vor Ausnahmen

20.01.2014

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, warnt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags die schwarz-rote Regierung davor, Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn zuzulassen. Vor allem gegen einen Ausschluss von Rentnern und Studenten vom Mindestlohn bestünden verfassungsrechtliche Bedenken.

In dem Gutachten, das die grüne Fachpolitikerin Brigitte Pothmer angefordert hatte, heißt es laut der Zeitung, der allgemeinverbindliche Mindestlohn sei eine Schutzvorschrift für Arbeitnehmer. Ausnahmen davon könnten "eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellen, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre". Dies gelte prinzipiell auch für Saisonarbeiter, Rentner oder Studenten mit Arbeitsvertrag.

Zuletzt sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), ein Rentner, der sich etwas dazuverdient, müsste nicht den Mindestlohnregeln unterliegen - der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hatte dies als "nicht abwegig" bezeichnet. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende CDU-Chefin Julia Klöckner. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wandte sich indes gegen Ausnahmen, wie sie Wirtschaftsverbände auch für Langzeitarbeitslose, Taxifahrer oder Jugendliche fordern. Rechtlich unproblematisch sind laut Bundestagsgutachten Ausnahmen bei ehrenamtlich Tätigen, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geplanter Mindestlohn: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10712 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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