LG Osnabrück: Mietwagenfahrt durch einen Teich kostet 4000 Euro

23.02.2012

Der Mietwagenanbieter Sixt erhält aufgrund eines vor dem LG Osnabrück geschlossen Vergleichs Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro für einen Motorschaden, der dadurch entstand, dass der Fahrzeugmieter mit dem Auto durch einen Teich fuhr.

Der Beklagte mietete einen BMW X 3 für ein langes Wochenende mit einer Haftungsfreistellung. Mit dem sportlichen Geländewagen durchquerte er in Vechta einen Teich. Dabei saugte der Motor statt Luft Wasser an und es kam zu einem kapitalen Motorschaden. Das Fahrzeug blieb noch im Teich stehen. Der Fahrer behauptet, dass es für ihn überraschend gewesen sei, dass der Motor ausging. Schließlich fahre BMW mit diesem Fahrzeug in Werbespots auch durch Wasser. Der klagende Mietwagenanbieter hält das Verhalten des Beklagten für grob fahrlässig, weil er abseits befestigter Straßen nicht hätte fahren dürfen und sich nicht vorher von der Gewässertiefe überzeugt hat.

Sixt hat mit der Teilklage vor dem Landgericht (LG) Osnabrück (Az. 12 O 2221/11) zunächst nur den hälftigen Schaden geltend gemacht. Von dem Gesamtschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro zahlt der Mieter nun aufgrund des Vergleichs 4.000 Euro. Sixt verzichtet im Gegenzug auf die Erstattung des weiteren Schadens.

plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Osnabrück: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5625 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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