Der Berliner Mietendeckel beschäftigt die Gerichte weiter: nach dem BVerfG nun auch das Landesverfassungsgericht in Berlin. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP streben eine Normenkontrolle an.
Der Mietendeckel in Berlin wird zum Fall für den Verfassungegerichtshof des Landes Berlin. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus kündigten am Mittwoch an, ihre schon seit längerem in Aussicht gestellte Normenkontrollklage am kommenden Montag, dem 25. Mai einzureichen.
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüft das bundesweit einmalige Gesetz, das den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten in Berlin bremsen soll. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten ihren Normenkontrollantrag am 6. Mai auf den Weg gebracht. Sie gehen davon aus, dass der Deckel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vorläufige Anträge hat das BVerfG bisher abgelehnt.
Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Der Mietendeckel ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Berliner Mietendeckel: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41678 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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