OLG Celle zu fehlerhaftem Steuerbescheid: Niedersachsen muss Maschmeyer Schadensersatz zahlen

23.08.2012

Der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer erhält vom Land Niedersachsen Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro, weil ihm aufgrund eines Fehlers des Finanzamts zusätzliche Kosten für einen Steuerberater entstanden sind. Das entschieden die Richter des OLG am Donnerstag.

Carsten Maschmeyer, ehemaliger Chef der AWD hat einen Teilerfolg gegen die Oberfinanzdirektion Niedersachsen errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte das Land Niedersachsen zu Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro. Das zuständige Finanzamt hatte Maschmeyer einen fehlerhaften Steuerbescheid erteilt (Urt. v. 23.08.2012, Az. 16 U 9/12).

Maschmeyer hatte geltend gemacht, er habe aufgrund des fehlerhaften Bescheids ein Steuerberaterbüro beauftragen müssen, um Einspruch einzulegen. So seien ihm Hohe zusätzliche Kosten entstanden. In erster Instanz lehnte das Landgericht (LG) Hannover seine Klage ab. Ein Einspruch gegen den Bescheid sei nicht erforderlich gewesen. Stattdessen hätte ein Antrag auf Anpassung des Bescheids ausgereicht.

Der 16. Zivilsenat des OLG stellte nun fest, dass der Finanzverwaltung Fehler unterlaufen seien, was Maschmeyer dazu berechtigt habe, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Ein Anpassungsantrag hätte womöglich zur Folge gehabt, dass die Einspruchsfrist abgelaufen wäre.

Das Land muss allerdings nur zu einem Viertel für die Steuerberaterkosten aufkommen. Die Richter stellten klar, dass die vom Steuerberater abgerechneten Gebühren teilweise überhöht und zu Unrecht geltend gemacht worden waren. Zudem habe Maschmeyer gleich zwei Berater beauftragt.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Celle zu fehlerhaftem Steuerbescheid: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6910 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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