Das OLG Stuttgart hat einen Antrag des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus zurückgewiesen. Mappus wollte feststellen lassen, dass eine Überlassung der Ermittlungsakten an den EnBW-Untersuchungsausschuss rechtswidrig sei, da sich darin zahlreiche private Unterlagen befinden würden. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss hervor.
Der Antrag Mappus sei nicht begründet, so das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Die Gewährung von Akteneinsicht richte sich nach § 14 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags (UAG), wonach alle Behörden des Landes zur Vorlage von Akten und der Erteilung von Auskünften verpflichtet sind (§ 14 Abs. 1 UAG).
Die Aktenvorlage dürfe nur verweigert werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Staates geboten ist oder ein Gesetz der Bekanntgabe an den Ausschuss entgegensteht (§ 14 Abs. 2 S.1 UAG). Diese Voraussetzungen lägen nicht vor (Beschl. v. 15.11.2012, Az. 4a VAs 3/12). Die Staatsanwaltschaft habe deshalb die gesamten Akten des Ermittlungsverfahrens an den EnBW-Untersuchungsausschuss zu übergeben.
age/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7557 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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