Die Hinweise, dass der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus bei seiner Aussage vor dem ersten Untersuchungsausschuss des Landtags gelogen hat, verdichten sich. Laut Regierungsbericht habe Mappus jedenfalls einen Polizeieinsatz angeordnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen uneidlicher Falschaussage.
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg geht davon aus, dass der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) politischen Einfluss auf zumindest einen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner genommen hat. In einem neuen Regierungsbericht für den Untersuchungsausschuss des Landtags heißt es, aus den Akten ergebe sich, dass Mappus den Einsatz vom 18. auf den 19. August 2010 quasi angeordnet habe.
Dies widerspricht der Aussage des ehemaligen Regierungschefs, nie Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang März wegen uneidlicher Falschaussage gegen den 48-Jährigen.
Doppelt im Visier der Staatsanwaltschaft
Aus Unterlagen des Innenressorts geht hervor, dass der damalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf die Weisung von Mappus aus Sorge um größere Proteste nicht hinnehmen wollte. Doch der bis dahin als besonnen geltende Polizeichef stieß mit seinem Protest auf taube Ohren.
Die Regierung erklärt zudem, dass es zwar keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass Mappus den harten Einsatz am 30. September zur Räumung des Schlossparks für die Baustelle des neuen Tiefbahnhofs unmittelbar beeinflusst habe. Jedoch erscheine der Einsatz angesichts der Vorgeschichte in einem neuen Licht. Bei den Ausschreitungen am 30. September waren nach offiziellen Angaben 130 Stuttgart-21-Gegner und 34 Polizisten verletzt worden.
Der 48-jährige Mappus steht doppelt im Visier der Staatsanwaltschaft. In der Affäre um den milliardenschweren Einstieg des Landes beim Karlsruher Energieversorger EnBW wird gegen ihn wegen Untreue ermittelt. Auch eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss könnte weitreichende Folgen haben: Lügt jemand vor einem solchen Gremium, wird das genauso geahndet wie vor Gericht - mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
dpa/una/LTO-Redaktion
Regierungsbericht zu Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11593 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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